Modul INTRASTAT

Nutzen & Features

INTRASTAT-Meldung auf Knopfdruck erzeugen:

  • weniger Arbeit
  • weniger Fehler

Eine Meldepflicht zu INTRASTAT besteht für jeden Mehrwertsteuerpflichtigen, wenn ein bestimmter Schwellenwert betreffend alle physischen innergemeinschaftlichen Warenlieferungen überschritten wird.

Empfänger bzw. Versender von Waren müssen in Österreich selbst dafür Sorge tragen, dass Meldungen über die Einfuhr bzw. Ausfuhr von Waren an die Statistik Austria durchgeführt werden, wenn die gesetzlich festgelegten Schwellenwerte überschritten werden.

Die INTRASTAT-Meldung liefert einen wesentlichen Beitrag zur Erstellung der monatlichen Außenhandelsstatistik Österreichs.

INTRASTAT:

Zolltarif-Nummer im Artikel
Ursprungsland im Artikel

Auswertung Einkauf für Zeitraum
Auswertung Verkauf für Zeitraum

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